EU Führerschein sicher erwerben

 

EU Führerschein 
                                                              

Immer wieder geistert es durch die Medien: Das Thema EU Führerschein, immer wieder in Kreisen von Gerichten, Juristen und anderen beteiligten Organen und Institutionen unterschiedlich gehandhabt und diskutiert, sorgt in der Öffentlichkeit nach wie vor für Unsicherheit. Erstaunlicher Weise widmete weder der Europäische Polizeikongress im Februar 2007 in Berlin noch der Deutsche Verkehrsrechtstag in Goslar Anfang 2007 dem Thema EU-Führerschein Aufmerksamkeit.
Und Gespräche mit Verkehrsrechtlern führen zu dem Ergebnis, dass die 3. EU-Führerscheinrichtlinie längstens noch nicht alles im Sinne des deutschen
Straßenverkehrsgesetzes
geregelt hat.

Doch der ADAC veröffentlicht in seiner Ausgabe vom März 2007 einen Artikel, der dem Leser den Eindruck vermittelt, der Gebrauch eines EU-Führerscheins, der nach dem 19. Januar 2007 erworben worden sei, sei in Deutschland definitiv nicht mehr legal anwendbar.Fakt ist, dass am 19. Dezember 2006 die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in
Brüssel
beschlossen wurde. Und nur das ist Fakt. Alles Weitere ergibt sicherst bei genauer Lektüre der amtlichen Version.

Diese Umstände legen doch folgenden Eindruck nahe: Da die Nutzung legal erworbener EU-Führerscheine in
Deutschland
nach wie vor rechtlich möglich ist, halten sich die offiziellen Stellen, die bei der Anerkennung und Umschreibung involviert sind, vornehm zurück. Vielmehr wird es Journalisten und themenorientierten Organen unter Ausnutzung der Pressefreiheit überlassen, die Öffentlichkeit zu verunsichern, um die Anzahl der sogenannten Führerscheintouristen möglichst gering zu halten.

Sicherlich ist es sinnvoll, einheitliche europäische Maßstäbe, Richtlinien und „Spielregeln“ zu schaffen. Diese sorgen auch bei uns EU-Bürgern dann für eine gewisse Rechtssicherheit und Transparenz.Jedoch kann und darf Deutschlands derzeitiger EU-Vorsitz nicht bedeuten, dass Deutschland die EU ist und über die einzig seligmachenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften verfügt.

Zu denken könnte geben, dass (bislang) nur in Deutschland und Österreich eine Untersuchung (MPU oder VPU) vorgesehen ist, wenn ein Verkehrsteilnehmer seine Fahrerlaubnis verloren hat. Wie regeln andere Staaten dieses Problem? Oder gibt es nur in Deutschland und Österreich Verkehrssünder? Oder gab es in diesen beiden Ländern vielleicht ein paar schlaue Köpfe, die in der Errichtung dieses Verwaltungsaktes eine Einnahmequelle erkannten und über die nötige Lobby in den politischen Kreisen verfügten? So konnten auf jeden Fall einige Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.

Einigkeit dürfte sicherlich über folgende Punkte bestehen:Ab dem Jahr 2009, in anderen Bereichen ab dem Jahr 2013, schafft die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht EU-weit für mehr Harmonisierung und Transparenz.Eine nach Entziehung neu erteilte Fahrerlaubnis bietet unabhängig von dem Staat, in dem sie erworben wurde, keine Garantie für zukünftig unauffälliges Verhalten im Straßenverkehr.Oftmals obsiegen wirtschaftliche Interessen über andere Wertmaßstäbe.Schwarze Schafe gibt es überall, bei den Verkehrsteilnehmern und auch bei
den Anbietern von EU-Führerscheinen.

Als Fazit bleibt: Wer eine EU-Fahrerlaubnis erwerben will, sollte sich im Vorfeld umfassend und ausführlich informieren und sowohl die negativen als auch die positiven Aspekte sehen. Es gilt zu bedenken, dass Staaten wie Polen sich schon eher in ihrer Verwaltungspraxis dem deutschen Neuerteilungsverfahren annähern – in anderen Staaten wird dies sicherlich auch früher oder später erfolgen.

Das ist ganz  neu beim TÜV! Der TÜV Finanziert als Kreditgeber bei Bonität das  psychologische Gutachten "mit MPU Test" zum eventuell möglichen EU Führerschein : 

Da Freud sich der ADAC und da freud sich der TÜV Rheinland: Nach TÜV-Rheinland-Informationen soll die so arg gefürchtete MPU zur Wiedererlangung des Führerscheins, so das Wunschdenken des TÜV´s Rheinland EU-Standart werden. Indessen bietet ab sofort  der TÜV für das deutsche Klientel seine neue Dienstleistung zur Finazierung der MPU ab einen effektiven Jahreszins von 8,9 Prozent und einer Laufzeit von 12 bis 36 Monaten